Am 23. Mai 1949 hat sich das deutsche Volk ein Grundgesetz gegeben. Seit 70 Jahren definieren diese Regeln, wie Menschen in meinem Heimatland zusammenleben, miteinander umgehen, was sie dürfen, was sie nicht dürfen. Es gibt nur wenige Worte, die so mächtig sind. Bis zum 23. Mai schaue ich mir in der Wortfinderei die ersten 19 Artikel, die Grundrechte, genauer an. Starten wir mit Artikel 1 bis 5.

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Diese Worte, und die, die sie einleiten, haben ein Gewicht, das 16 Bundesländern und um die 80 Millionen Menschen Struktur geben soll. Sie sind Orientierung, sie sind ein festes Regelwerk, sie sind eine Anleitung, wie wir zusammenleben wollen. Und obwohl jeder wenigstens zwei der Absätze, die hier aufgeführt sind, aus dem Effeff nennen könnte, bewusst durchgelesen haben die wenigsten diese Regelsammlung.

Schon die Präambel gibt einen interessanten Rahmen vor. Wir als Volk haben uns diese Regeln gegeben, steht da. Nicht die Politiker von oben herab, sondern das Volk sich selbst. Nicht mit dem Wunsch, sich abzugrenzen, sondern in der Verantwortung, die jeder von uns seinen Mitmenschen gegenüber trägt und mit dem Ziel, ein gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa zu sein. Das Europa, das heute wieder hart in der Kritik steht. Diese Worte sollen Verantwortung aufzeigen, Frieden und Ruhe gewährleisten, das Land positionieren. Dass nach 70 Jahren einige Punkte vielleicht überarbeitungsbedürftig sein könnten, sei dahingestellt. Doch schauen wir mal genauer hinein, wird schnell klar, wie präzise diese Zeilen formuliert sind und welche Kraft sie ausstrahlen.

 

Grundgesetz Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Oft wird von Artikel 1 nur der erste Satz zitiert und übersehen, dass das Volk, also jeder Bürger, der in Deutschland lebt, sich verpflichtet, diese Rechte zu achten. Und nicht nur das. Auch die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung werden bereits in Artikel eins in die Pflicht genommen, jedes Grundrecht zu wahren. Viele andere Staaten haben ihren Gesetzen ebenfalls diesen Absatz vorangestellt und machen damit deutlich, dass sie nicht zulassen wollen, dass ihre Bürger unmenschlich behandelt werden. Was unmenschlich ist, darüber wird freilich gestritten, gerade mit Blick auf die Flüchtlingskrise, mit Blick auf Altersarmut, mit Blick auf Überwachung.

 

Grundgesetz Artikel 2

Auch Artikel 2 wird gern nur halb zitiert, wenn Menschen ihren Willen durchsetzen wollen.

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Freie Wahl, was man tun möchte, haben wir eben nur, wenn wir andere nicht verletzen oder dabei gegen Gesetze verstoßen. Dass die Freiheit unverletzlich ist, was der erste Absatz im Prinzip schon sagt, wird im zweiten nochmal hervorgehoben. Das Recht auf Leben, auf ein freies und unversehrtes Leben, egal welcher Religion, welcher Ethnie, welcher Herkunft ich bin, stellt einen unfassbar großen Schatz dar. Die Groß- und Urgroßeltern meiner Generationen können uns erzählen, was es bedeutet, diese Freiheit nicht zu kennen. Doch wir müssen dazu gar nicht in die Vergangenheit gehen. Wir können die Menschen fragen, die aus Ländern zu uns kommen, in denen diese Rechte nicht gelten. Es lohnt sich, ihnen zuzuhören.

 

Grundgesetz Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ein Artikel, dessen Bedeutung gar nicht dick genug unterstrichen werden kann und der unserer Regierung auch 70 Jahre nach Beschluss dieser Zeilen eine große Aufgabe stellt. Denn obwohl wir vor dem Gesetz alle gleich sein sollen, gibt es immer wieder genügend Beispiele, die uns daran zweifeln lassen, ob wirklich alle Menschen gleich behandelt werden. Männer und Frauen sind vor dem Gesetz vielleicht gleichberechtigt, in vielen Situationen von der Bezahlung über die Rentenansprüche bis hin zur  Jobsuche gibt es da nach wie vor große Probleme. Niemand darf aufgrund von ihr oder ihm nicht zu beeinflussenden Aspekten seiner Selbst oder seines Glaubens benachtteiligt werden. Mit der Aufgabe, wenigstens öffentliche Einrichtungen so auszustatten, dass auch Menschen mit Behinderung barrierefrei teilnehmen können, ist es auch noch nicht soweit her, obwohl es schon gute Beispiele gibt.

 

Grundgesetz Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Neben dem Recht darauf, nicht aufgrund des eigenen Glaubens benachteiligt zu werden, stellt das GG ganz klar fest, dass es jedem frei überlassen ist, was er glaubt. Interessant dabei ist natürlich, dass die Präambel unsere Verantwortung gegenüber Gott definiert und damit eine religiöse Instanz allem voranstellt. Wer keinem Glauben anghört, an keinen Gott glaubt, kann sich daran stoßen.

Auch die Frage, wie dieser Artikel dazu passt, dass Kirchen mit hohen Türmen und lautem Glockengeläut in Ordnung sind, beim Bau einer Moschee aber Protestler losbrüllen und oft strenge Auflagen erteilt werden. Hier hilft es sicher, ab und zu kritisch sich selbst und den eigenen Umgang mit dem Glauben zu hinterfragen.

Doch Artikel 4 regelt eben nicht nur die Glaubensfreiheit. Hier geht es um Gewissensfreiheit, um weltanschauliche Bekenntnisse. Er stellt klar, dass jeder Mensch das Recht hat, zu glauben, was er oder sie will. Egal, ob das nicht belegbarer Mist oder mit Fakten untermauerte Aussagen sind. Ich darf an das fliegende Spaghettimonster glauben, meine Leben den Jedi-Regeln unterstellen oder mein Wasser mit Mondstrahlen beleuchten, solange ich niemandes Freiheit damit einschränke.

 

Grundgesetz Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Der Artikel, der mein berufliches Leben am meisten prägt, ist natürlich der Artikel 5. Und dieser ist auch der derzeit umstrittenste. Eigentlich sollte sich jeder Journalist, jeder Blogger, jeder Pressesprecher diese drei Absätze groß ausdrucken und an die Wand hängen. Ich habe es so oft erlebt, dass gerade journalistischer Nachwuchs aufs Glateis geführt wird. Einmal habe ich eine Praktikantin zu einer öffentlichen Veranstaltung geschickt und war schockiert, als sie mir hinterher erzählte, sie sei von der Pressestelle der Stadt angesprochen worden. Ihr wurde mitgeteilt, dass sie ihren Bericht über die Veranstaltung freigeben zu lassen habe, sonst dürfe sie ihn nicht veröffentlichen. Solche Missachtungen dieses Grundgesetzes erleben Kollegen täglich.

Natürlich müssen auch Berichterstatter Persönlichkeitsrechte wahren und sich an Gesetze halten. Aber um berichten zu können, müssen sie die Möglichkeit haben, sich unbeeinflusst ein Bild zu machen. Frei. Ohne Zensur durch irgendwen. Das gilt besonders für staatliche Behörden wie die Polizei, die Rathäuser, die Regierungen. Trotzdem erleben es immer mehr Kollegen, dass sie auf Nachfrage zu beispielsweise Polizeieinsätzen keine Gesprächspartner mehr bekommen und auf die von der Behörde selbstverfasste Mitteilung oder Berichterstattung verwiesen werden. Unbeeinflusst ist etwas anderes, denn hier wird die Möglichkeit zur kritischen Nachfrage ausgehebelt. Jedes Jahr im Mai gehen Kollegen auf die Straße, um darauf hinzuweisen.

Natürlich muss überlegt werden, ob die Formulierung aus Absatz eins mit Bezug auf Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film um Onlinemedien erweitert werden muss. Meiner Meinung nach nicht. Denn Worte, Töne und (bewegte) Bilder sind hier genannt. Das Internet ist ein weiterer Kanal für eben diese Formen der Berichterstattung. Ich würde es aber begrüßen, wenn der Satz weg von der Vermischung der Kanäle mit der Form gehen würde und stattdessen von einer Freiheit der Berichterstattung in Wort, Ton und Bild spräche.

Meinungsfreiheit heißt übrigens nicht, dass meine Meinung richtig sein muss. Wir müssen als Gesellschaft durchaus in der Lage sein, Meinungen, die nachweislich Humbuck sind, zu ertragen. Unsere Aufgabe als Journalisten ist es, die nötigen Fakten zu recherchieren und zu liefern, damit andere die Möglichkeit erhalten, diese falschen Meinungen oder Fake-News, wie man sie heute so schön nennt, zu erkennen. Bildung übernimmt die Aufgabe, Menschen mit den nötigen Werkzeugen auszustatten, diese Meinungen zu hinterfragen.

 

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